Spiel- und Platzordnung 

  1. Die Spiel – und Platzordnung des TC Mülheim-Kärlich ist für alle Mitglieder und Gäste verbindlich.
  2. Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder. Darüber hinaus sind die Regelungen der Gastspielordnung zu beachten.
  3. Vor Beginn des Spieles ist die entsprechende „Spieluhr“ – neben dem Clubhauseingang mit der Anfangszeit einzustellen.
  4. Die Spieldauer beträgt: für ein Einzel 60 Minuten, für ein Doppel 90 Minuten. In diese Zeit ist die Pflege des Platzes mit eingeschlossen. Dazu gehören: Beregnen des Platzes vor Spielbeginn und bei Bedarf auch während der Spielzeit, Abziehen der gesamten Platzfläche bis zum Zaun, Fegen der Linien, Beregnen der gesamten Platzfläche auch nach dem Spiel, wenn keine Anschlussbelegung erfolgt ist, Wegräumen der Pflegegeräte an die vorgesehenen Plätze. Nach den 60 bzw. 90 Minuten kann solange weitergespielt werden, bis ein Spielbedarf anderer Personen angemeldet wird.
  5. Spielwillige Personen, die bei Betreten der Tennisanlage feststellen, dass alle Tennisplätze belegt sind, erkundigen sich an den „Tennisuhren“, welches Spiel schon am längsten läuft. bei den Spielerinnen bzw. Spielern auf diesem Platz muss der Spielbedarf angemeldet werden.
  6. Vereinsseitig angesetzte Trainer-und Trainingszeiten, Meden- und Freundschaftsspiele mit anderen Vereinen oder offizielle, vom Verein veranstaltete oder genehmigte Turniere, haben bei der Platzbelegung Vorrang.
  7. Jedes Mitglied kann einen Schlüssel der Tennisanlage erhalten. Dieser Schlüssel ist beim zuständigen Vorsitzenden Carlo Weber erhältlich. Für den Schlüssel wird ein Pfand von 10 € erhoben. Nach Beendigung der Mitgliedschaft ist der Schlüssel abzugeben, das Pfand wird zurückerstattet. Wer von den Mitgliedern als Letzter die Anlage verlässt, hat dafür zu sorgen, dass die Türen der Tennisanlage abgeschlossen werden.
  8. Die Tennisplätze dürfen nur mit Tennisschuhen und angemessener Sportkleidung betreten werden. Mitglieder und Gäste sind aufgefordert, die Platzanlage und deren Einrichtungen sorgsam und pfleglich zu behandeln, sowie auf Sauberkeit zu achten.
  9. Der Platzwart, Sport-oder Jugendwart sowie die drei Vorsitzenden können zu jeder Zeit einen oder mehrere Plätze zur Wiederinstandsetzung sperren. Eine Platzsperrung ist durch ein Schild „Platz gesperrt“ an der „Spieluhr“ beim jeweiligen Platz zu ersehen.
  10. Der Verein übernimmt keine Haftung für Wert-und Ausrüstungsgegenstände, die in den Umkleide, Dusch- oder Toilettenräumen sowie auf den Tennisplätzen verloren gegangen sind.
  11. Das Klubheim und die Sanitäreinrichtungen wie Duschen dürfen nicht mit Sandschuhen betreten werden. Das Klubheim und die Sanitäreinrichtungen sind sauber zu halten. Persönliche Dinge sind mitzunehmen. Sollten persönliche Dinge wie Schuhe, Kleidungsstücke etc. zurückbleiben, ist der Wirt bzw. Reinigungsdienst berechtigt, diese einzusammeln und zu entsorgen.
  12. Bei Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die sich aus dem Spielbetrieb ergeben, entscheidet der ein anwesendes Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes über den anstehenden Fall. Alle Mitglieder des TCMK sind verpflichtet, bei Verstoß gegen die Spiel und Platzordnung einzuschreiten.
  13. Bei Verstößen gegen die Spiel- und Platzordnung oder grobem unsportlichen Verhalten kann der Vorstand oder deren Beauftragter (bsp. Platzwart) Verwarnungen aussprechen. Im Wiederholungsfall kann ein Platzverbot ausgesprochen oder ein Ausschlussverfahren aus dem TCMK beantragt werden.
  14. Der Vorstand behält sich vor, die Spiel- und Platzordnung bei Bedarf jederzeit anzupassen.